Die deutsche Bevölkerung wird kontinuierlich älter. Anhand jener steigenden Lebenserwartung wird auch die Anfrage nach Pflegeheimen täglich größer. Viele Senioren können sich keineswegs mehr alleinig zu Hause versorgen und bevorteilen in diesem Fall den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Seniorenheim. Schließlich nicht einzig für ältere Menschen ist derweise ein Heim eine gute Auswahl, ebenso demenzkranke, behinderte oder psychisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim unterscheiden muss man das sogenannte „Betreute Wohnen“. Dieserfalls wohnen in der Regel ältere Personen, welche sich grundsätzlich nach wie vor alleine versorgen sowie verpflegen können, ungeachtet alledem bei Bedarf gerne fremde Unterstützung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person die Kosten für ein Pflegeheim übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung befinden, kann nachfolgender Text spezifizieren.

Diese Sachen sollte man vor einem Wohnungswechsel in ein Pflegeheim in Saarbrücken beachten

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Saarbrücken an, müssen die Senioren vielmehr ihre Angehörige einige Dinge beachten. Mindestens drei Monate vor einem Umzug muss der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich überlegen, welche personenbezogenen Dinge bzw. Einrichtungsgegenstände mit in das Pflegeheim sollen. Bei der überwiegenden Zahl der Pflegeheimen ist es mühelos möglich, seine persönlichen Einrichtungsgegenstände mitzubringen, damit jeder sich möglichst schnell heimisch fühlt. Auch sollte man gewiss nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Briefe mag ein sogenannter Nachsendeauftrag arrangiert werden. Im Pflegeheim Saarbrücken selbst werden neue Bewohner in der Regel ziemlich warm mit einem Blumenstrauß wie auch einer liebevollen Begrüßung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Mitarbeiter im Regelfall ziemlich schnell. Sollte doch einmal Leitgedanke zu einer Klage bestehen, mag man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für jene Aufwendungen aufkommt

Laut Statistik zahlt man bei einem vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt etwa 3.300 Euro – Aufwendungen, die sich kaum irgendjemand seitens den Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind natürlicherweise von unterschiedlichen Faktoren bedingt, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art und Weise der Unterbringung und dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime zum Beispiel samt einem monatlichen Betrag von bis zu 4.000 € im Besonderen kostenträchtig; Sachsen-Anhalt ist mitsamt im Durchschnitt 2.600 € im Kalendermonat hingegen einigermaßen günstig. Ist eine Pflegestufe vorhanden, übernimmt die Pflegekasse einen Teil dieser Aufwendungen. In Pflegestufe I beispielsweise werden jeden Monat 1.064 € bezahlt, in Pflegestufe II steigt dieser Betrag auf monatlich 1.330 €, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlich anfallenden Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, welche Person tagtäglich mehr als 90 Minuten an Hilfe benötigt; desgleichen werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 auch demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn Sie in einem „kostengünstigen“ Bundesland ebenso wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt wohnen, müssen Sie jeden Monat mindestens 900 € hierfür bezahlen. Das übersteigt die Renten der überwiegenden Zahl der Altersrentner bei Weitem; wer keinerlei Erspartes hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich altbacken aus. Die Problembewältigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung sein. Wer diese mit so circa 40 Jahren abschließt wie auch monatlich einen Betrag in Höhe von 30 Euro einzahlt, kann von einem monatlichen Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Auf diese Weise setzen sich die Kosten für ein Pflegeheim in Saarbrücken zusammen

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Saarbrücken setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Jene Kosten sind grundlegend vom Pflegebedürftigen selbst zu bezahlen.

Verpflegungskosten: Dabei dreht es sich um die Aufwendungen für Lebensmittel ebenso wie Trinken. Jene Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen; es existieren keine Zuschüsse seitens der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter plus Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Aufwendungen für Abschreibungen auferlegt, welche einen bei weitem nicht unerheblichen Bestandteil der monatlichen Aufwände ergeben.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwände, an welchen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilig beteiligt.

Müssen Kinder den Pflegeheimplatz in Saarbrücken für die Eltern bezahlen?

Können die Pflegebedürftigen in keiner Weise selbst für die Aufwendungen aufkommen, gibt es strenge gesetzliche Regulierungen, wer den Heimplatz zahlen muss. Zuerst wird dann mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, ob der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst hiernach werden Kinder sowie unter Umständen selbst die Enkel in die Pflicht bestellt. Es wird genau überprüft, welche Einkünfte wie auch Ausgaben vorliegen. Keinesfalls können Kinder und Enkel zur Bezahlung der Kosten für ein Pflegeheim in Saarbrücken verpflichtet werden. Es kann z. B. bei weitem nicht angeordnet werden, das eigene Domizil zu verkaufen, um für die Aufwendungen aufzukommen. Ebenfalls gibt es das sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen von den Kindern demgegenüber ganz oder teilweise übernommen, ist es wichtig zu wissen, dass jene steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkel durchaus nicht für die Aufwände aufkommen, wird das Sozialamt aktiv. Das zahlt dann eine sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um jene Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend notwendig. Der Antrag auf die „Hilfe zur Pflege“ muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Mehrere Pflegeformen in einem Pflegeheim in Saarbrücken

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Saarbrücken entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene auch als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die permanente Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist besonders dann geeignet, wenn die Angehörigen in einen Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Ebenfalls die Verhinderungspflege wird bereitwillig als Folge genutzt, wenn betreuende Familienangehörige einmal in einen Urlaub fahren möchten. Jene Pflege mag bis zu 42 Tage im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Bei der Tagespflege werden die Patienten am Vormittag von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung Ihrer Selektion betreut sowie am Abend wieder nach Hause gebracht.

Wer entscheidet über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Saarbrücken?

Erst einmal vermögen auch pflegebedürftige ältere Menschen selber darüber beschließen, inwiefern diese in einem Pflegeheim hausen möchten oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es existiert bereits ein gesetzlicher Vormund; dann kann ebenfalls der die Wahl über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Saarbrücken treffen. Ärzte wiederum sind nicht befugt, die Entscheidung für oder gegen ein Pflegeheim zu treffen. Generell wird die ambulante ebenso wie häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als ebenfalls den Pflegekassen der Unterkunft in einem Pflegeheim vorgezogen.