Die deutsche Bevölkerung wird dauernd älter. Mit jener steigenden Lebenserwartung wird außerdem die Anfrage nach Pflegeheimen kontinuierlich größer. Viele Senioren können sich in keinster Weise mehr solo zu Hause versorgen und präferieren hierbei den Einzug in ein Pflege- beziehungsweise Altenheim. Bekanntlich nicht lediglich für ältere Personen ist so ein ein Domizil eine gute Selektion, genauso demenzkranke, behinderte oder psychologisch kranke Patienten sind in einem solchen Institut gut untergebracht. Von einem Pflegeheim abgrenzen sollte jeder das sogenannte „Betreute Wohnen“. Hier hausen in der Regel ältere Leute, die sich generell nach wie vor alleine versorgen wie auch verpflegen können, außerdem bei Bedarf gern fremde Unterstützung in Anspruch entgegennehmen.
Welche Person welche Aufwände zugunsten eines Pflegeheimes übernimmt und wo die Vorzüge einer solchen Einrichtung liegen, soll nachfolgender Text spezifizieren.

Was ein Pflegeheim kostet und wer für jene Kosten aufkommt

In Anlehnung an Statistik zahlt man für einen vollstationären Pflegeplatz im Bundesdurchschnitt annäherungsweise 3.300 € – Aufwendungen, welche sich kaum jemand seitens seinen Ersparnissen leisten kann. Die Kosten sind verständlicherweise von unterschiedlichen Punkten abhängig, unter anderem seitens der Pflegestufe, der Art der Unterbringung noch dazu dem einzelnen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind Pflegeheime beispielsweise mittels dem monatlich anfallenden Betrag von bis zu 4.000 € insbesondere teuer; Sachsen-Anhalt ist mittels im Durchschnitt 2.600 € im Kalendermonat wiederum einigermaßen preisgünstig. Ist eine Pflegestufe gegeben, übernimmt die Pflegekasse einen Bestandteil dieser Kosten. In Pflegestufe I zum Beispiel werden jeden Monat 1.064 Euro bezahlt, in Pflegestufe II wächst dieser Betrag auf monatlich 1.330 Euro, während sich Patienten der Pflegestufe III über einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.612 € erfreut sein können. Als pflegebedürftig wird eingestuft, wer tag für Tag mehr als 90 Minuten an Unterstützung benötigt; genauso werden seit dem neuen Pflegeneuausrichtungsgesetz aus dem Kalenderjahr 2013 im gleichen Sinne demenzkranke Patienten als pflegebedürftig eingestuft.
Dies bedeutet im Klartext: Auch wenn Sie in einem „günstigen“ Bundesland wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt leben, müssen Sie monatlich wenigstens 900 € hierfür zahlen. Das übersteigt die Renten der meisten Altersrentner bei Weitem; wer kein Erspartes hat, sieht in diesem Sachverhalt sprichwörtlich altbacken aus. Die Problembeseitigung könnte eine zusätzliche privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung darstellen. Wer jene mit so circa 40 Jahren abschließt plus jeden Monat einen Betrag in Höhe von 30 € einzahlt, kann von einem monatlich anfallenden Pflegegeld in Höhe von 1.800 Euro profitieren.

Was ist vor dem Umzug in ein Pflegeheim in Solingen zu berücksichtigen?

Steht der Umzug in ein Pflegeheim in Solingen an, müssen die Senioren bzw. ihre Angehörige einige Dinge beachten. Min. 3 Monate vor dem Umzug sollte der bestehende Mietvertrag gekündigt werden. Jetzt muss man sich überlegen, welche personenbezogenen Dinge beziehungsweise Möbel mitsamt in das Pflegeheim sollen. Bei den meisten Pflegeheimen ist es einfach möglich, die persönlichen Möbelstücke mitzubringen, damit jeder sich möglichst rasch heimisch fühlt. Außerdem sollte man nicht vergessen, Strom, Gas sowie Telefon frühzeitig abzumelden. Für die Briefe kann ein sogenannter Nachsendeauftrag vorbereitet werden. Im Pflegeheim Solingen selbst werden neue Bewohner in der Regel recht warm mitsamt einem Blumenstrauß wie auch einer liebevollen Begrüßung aufgenommen. Auch wertvolle Rituale der jeweiligen Heimbewohner merken sich die Beschäftigtern in aller Regel recht rasch. Sollte doch einmal Motiv zur Klage bestehen, mag man sich ohne Bedenken an die Heimleitung wenden.

Derart setzen sich die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Solingen zusammen

Die Aufwendungen für ein Pflegeheim in Solingen setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:

Unterbringungskosten: Damit sind die eigentlichen Mietkosten für die Unterkunft gemeint. Diese Aufwände sind erst einmal vom Pflegebedürftigen selber zu zahlen.

Verpflegungskosten: Dabei handelt es sich um die Kosten für Speisen sowie Trinken. Diese Aufwände sind vom Pflegebedürftigen selbst zu übernehmen; es existieren keinerlei Zuschüsse von der Pflegekasse.

Investkosten: Je nach Lebensalter ebenso wie Befindlichkeit der Pflegeeinrichtung werden den Bewohnern bestimmte Kosten für Abschreibungen auferlegt, welche einen in keiner Weise unerheblichen Bestandteil der monatlichen Aufwände ausmachen.

Pflegekosten: Dies sind die Aufwendungen, an welchen sich ebenfalls die Pflegekasse anteilmäßig engagiert.

Müssen Kinder einen Pflegeheimplatz in Solingen für die Eltern zahlen?

Können die Pflegebedürftigen durchaus nicht selbst für die Aufwände aufkommen, existieren strenge gesetzliche Regulierungen, wer den Heimplatz zahlen muss. Vorerst wird dann unter Einsatz von der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geprüft, inwieweit der Ehepartner herangezogen werden kann. Erst anschließend werden Kinder sowie unter Umständen sogar die Enkelkinder in die Verpflichtung bestellt. Es wird genau überprüft, welche Einnahmen wie auch Ausgaben bestehen. Keineswegs können Kinder wie auch Enkel zu einer Bezahlung der Aufwendungen für ein Pflegeheim in Solingen verpflichtet werden. Es kann bspw. in keiner Weise verlangt werden, das eigene Heim zu verkaufen, um für die Aufwände aufzukommen. Genauso gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das zu einer Beibehaltung des eigenen Lebensstandards angenommen wird. Werden die Aufwendungen seitens der Kinder ungeachtet alledem komplett oder teilweise übernommen, ist es elementar zu wissen, dass diese steuerlich abgesetzt werden können. Können ebenso die Kinder und Enkel gewiss nicht für die Aufwendungen aufkommen, wird das Sozialamt eingeschaltet. Das zahlt dann eine sogenannte „Unterstützung zur Pflege“; um jene Leistungen zu bekommen, ist eine Pflegestufe nicht zwingend erforderlich. Dieser Antrag auf die „Hilfestellung zur Pflege“ sollte bei dem zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Welche unterschiedlichen Pflegeformen existieren in einem Pflegeheim in Solingen?

Wer sich für den Einzug in ein Pflegeheim in Solingen entscheidet, kann aus unterschiedlichen Formen der Pflege auswählen. Diese sollen im Folgenden etwas näher beschrieben werden.

Vollstationäre Pflege
Jene ebenfalls als Langzeitpflege bezeichnete Pflegeform inkludiert die ständige Betreuung der Bewohner rund um die Uhr.

Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege mag bis zu 56 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und ist im Besonderen dann geeignet, falls die Angehörigen in den Urlaub fahren oder man nach einer Operation eine besondere Pflege benötigen.

Verhinderungspflege
Auch die Verhinderungspflege wird mit Freude dann benutzt, wenn pflegende Familienangehörige mal in einen Urlaub fahren wollen. Diese Pflege kann bis zu 42 Tage in dem Jahr in Anspruch genommen werden.

Tagespflege
Zusammen mit der Tagespflege werden die Patienten am Morgen von zu Daheim abgeholt, tagsüber in der Pflegeeinrichtung der Selektion betreut und am Abend wieder nach Hause gebracht.

Welche Person entscheidet über die Unterkunft in einem Pflegeheim in Solingen?

Grundlegend können ebenfalls pflegebedürftige Senioren selbst darüber festlegen, inwiefern diese in einem Pflegeheim hausen wollen oder nicht. Einziger Ausnahmefall: Es gibt bereits einen gesetzlichen Vormund; in diesem Fall mag ebenso dieser die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim in Solingen treffen. Ärzte hingegen sind nicht befugt, die Wahl für beziehungsweise gegen ein Pflegeheim zu treffen. Grundlegend wird die ambulante sowohl häusliche Versorgung sowohl vom Sozialamt als auch den Pflegekassen der Unterbringung in einem Pflegeheim vorgezogen.